


Ein gewerbliches Unternehmen ist immer eine Existenzgrundlage. In der Regel ihre eigene als Inhaber, oder geschäftsführender Gesellschafter. Das wissen Sie selbst wohl am besten. Diese ist jedoch tagtäglich durch verschiede Einflüsse bedroht. Je nach Standort und Branche Ihres Unternehmens, können unterschiedliche Bedrohungen höher, oder niedriger ausfallen. Diese Bedrohungen und dessen mögliche Auswirkungen gilt es individuell für Sie zu ermitteln und zu bewerten.
„Sicherheit ist relativ und definiert sich durch individuelle Bedürfnisse.“ Das ist einer meiner obersten Leitsätze.
Ein weiterer ist: „hope for the best, prepare for the rest.”
Auf das Beste zu hoffen ist grundsätzlich eine gute Einstellung, aber nicht parallel auf das Schlimmste vorbereitet zu sein, ist leichtfertig. Insbesondere dann, wenn es um die eigene Existenzgrundlage geht, die Sie und ggf. Ihre Familie versorgt.
Bei dem Begriff „Sicherheit“ unterscheide ich in erster Linie zwischen
- Bedrohungen durch externe Einflüsse und
- Bedrohungen durch interne Einflüsse.
Dabei gilt zu beachten, dass wir bei dem Begriff „Sicherheit“ ausschließlich über die Abwehr von Bedrohungen durch Dritte sprechen. Bedrohungen durch Ereignisse (z.B. Unfälle, Katastrophen, Unwetter, Krisen) werden von den Begriffen „Krisenmanagement“ oder „Schutz“ erfasst (z.B. Arbeitsschutz).
Bedrohungen durch externe Einflüsse beinhalten alle negativen Auswirkungen für Ihr Unternehmen, die durch Handlungen Dritter (also nicht unternehmenszugehöriger Personen) zugefügt werden.
Typische Bedrohungen hier sind u.A.
- Sachbeschädigung/Vandalismus,
- Einbruch/Diebstahl,
- Sabotage,
- Spionage,
- aber auch Unlauterer Wettbewerb (Verstöße gegen UWG zu Ihren Lasten),
Bedrohungen durch interne Einflüsse hingegen beinhalten alle negativen Auswirkungen für Ihr Unternehmen, die durch Handlungen eigener Mitarbeiter*innen zugefügt werden.
Typische Bedrohungen hier sind u.A.
- Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall,
- unerlaubte Tätigkeit bei Mitbewerbern (Schwarzarbeit),
- Diebstahl,
- Geheimnisverrat/Spionage,
Bei den möglichen Maßnahmen unterscheidet man im Allgemeinen zwischen
- Baulichen/technischen Maßnahmen
- z.B. Umzäunungen, Vergitterung, Installation von Kamerasystemen und/oder Zutrittskontrollanlagen.
- Organisatorischen Maßnahmen
- z.B. Zutrittsregelungen, Zugangsbeschränkungen, Optimierung von Betriebsabläufen, Schulungen und Belehrungen, Notfallpläne, Verpflichtungen, Verantwortungsdelegation.
- Personellen Maßnahmen
- z.B. der Einsatz von externem oder internem Sicherheitspersonal oder auch personelle Strukturveränderungen innerhalb der Belegschaft.
Meine Vorgehensweise zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes staffelt sich grob in die folgenden drei Phasen:
1.Pahse: Erfassung Hier erfasse ich allgemeine Informationen über Ihr Unternehmen und begehe Örtlichkeiten zur Erstellung eines umfassenden Lagebildes. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Qualität meiner Arbeit auf der Basis der Informationsbereitstellung beruht.
2.Phase: Analyse Hier wird die Sicherheitslage bewertet und mögliche Bedrohungen, sowie deren Auswirkungen, erfasst. Dabei wird auch die Relevanz der Bedrohungen und damit die Dringlichkeit der notwendigen Maßnahmen eingeschätzt und eingeordnet.
3.Phase: Zusammenstellung In diesem Schritt stelle ich eine detaillierte Übersicht der eingeschätzten Bedrohungslage und der empfohlenen erforderlichen Maßnahmen, gestaffelt nach Relevanz und Dringlichkeit, zusammen.
In das Sicherheitskonzept fließen eine Vielzahl von Kriterien, wie z.B.
- geographische und sozioökonomische Lage der Betriebsstätte(n),
- soziales Umfeld um die Betriebsstätte(n),
- Branche und Tätigkeit(en) des Unternehmens,
- primärer Kundenstamm,
- Mitarbeiterkonstellation,
- ggf. frühere Vorfälle,
- bereits vorhandene Sicherheitsmaßnahmen,
- u.v.m.
In Abgrenzung zu den Sicherheitskonzepten berate ich auch hinsichtlich möglicher Krisenpräventionsmaßnahmen und erstelle ich einen entsprechenden individuellen Krisen-Management-Plan (KMP). Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier.
